Wie funktioniert die Arbeitnehmersparzulage?


Für abhängig beschäftigte Sparer startet 2024 mit einer guten Nachricht, denn ab dem 1. Januar gelten höhere Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage. Im November 2023 stimmte die Ampelregierung zusammen mit der Unionsfraktion für den Vorschlag. Aus Sicht vieler war diese Anpassung längst überfällig, schließlich stammten die bisherigen Einkommensgrenzen aus dem Jahr 1999. Beim Bausparen lagen die Einkommensgrenze bisher bei 17.900 Euro für eine alleinstehende Person beziehungsweise bei 35.800 Euro für Verheiratete. Beim Fondssparen lagen die Grenzen bislang bei 20.000 beziehungsweise 40.000 Euro jährlich.

Durch die relativ niedrigen Einkommensgrenzen konnten bis Ende 2023 nur rund acht Millionen Menschen in Deutschland von der Förderung profitieren. Ab dem neuen Jahr haben Singles mit einem Einkommen von bis zu 40.000 Euro die Möglichkeit, die staatliche Förderung zu beziehen. Für verheiratete Paare steigt die gemeinsame Einkommensgrenze auf 80.000 Euro, was eine satte Verdopplung darstellt. Somit haben ab 2024 etwa 22 Millionen Arbeitnehmer ein Anrecht auf die steuerfreie Sparzulage.

Für Arbeitnehmer gibt es einige interessante Wege, wie sie Geld sparen können.
Für Arbeitnehmer gibt es einige interessante Wege, wie sie Geld sparen können.

Das steckt hinter der Arbeitnehmersparzulage

Die der Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Förderung. Die zugrundeliegende Idee ist simpel: Der Staat möchte abhängig Beschäftigte mit relativ geringem Einkommen beim Sparen unterstützen und Arbeitgeber an deren Vermögensbildung beteiligen. Voraussetzung ist, dass Arbeitnehmer für ihren Vermögensaufbau mithilfe von vermögenswirksamen Leistungen sparen. Geregelt ist die staatlich geförderte Geldzulage im 5. Vermögensbildungsgesetz. Von ihr profitieren ausschließlich Angestellte, Beamte, Richter und Soldaten.

Förderfähig sind die folgenden beiden Sparformen: das Bausparen und das Sparen mithilfe von Vermögensbeteiligungen, zu denen beispielsweise klassische Investmentfonds zählen. Auch Banksparpläne bieten sich als Option an. ETF-Sparpläne etwa sind wegen ihrer überschaubaren Kosten in Verbindung mit einem hohen Renditepotenzial in den letzten Jahren immer beliebter geworden.

Wenn der Arbeitgeber zum Beispiel in einen VL-Aktienfonds oder in einen Bausparvertrag einzahlt, hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, zusätzlich die Sparzulage als Prämie zu erhalten. Diese ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Für den Arbeitgeber stellen die vermögenswirksamen Leistungen – kurz VL – in der Regel eine freiwillige Geldleistung dar, die er dem Arbeitnehmer zusätzlich zum monatlichen Gehalt zahlt. Es gibt jedoch auch einige Branchen, in denen die Zahlung tarifvertraglich geregelt ist. Was nur wenige wissen: Arbeitnehmer können VL auch selbst anlegen, falls sie der Arbeitgeber dabei nicht unterstützt. Auf diese Weise erhalten sie ebenfalls Anspruch auf die Zulage. Bei diesbezüglichen Fragen bietet es sich meist an, das Gespräch mit dem direkten Vorgesetzten oder der Personalabteilung zu suchen.

Übrigens profitiert nicht nur der Arbeitnehmer von vermögenswirksamen Leistungen, sondern in vielen Fällen auch der Betrieb. Dies beschränkt sich nicht auf die Möglichkeit, einen Teil der geleisteten Beiträge steuerlich abzusetzen. Viel mehr fällt für ihn ins Gewicht, dass er sich als attraktiven Arbeitgeber positionieren kann. Beschäftigte wissen es zu schätzen, wenn er sich an ihrem Vermögensaufbau beteiligt. Mithilfe vermögenswirksamer Leistungen stärkt ein Unternehmen seine Außendarstellung und grenzt sich von Mitbewerbern ab, bei denen das Thema gar nicht erst zur Sprache kommt.

Die vermögenswirksamen Leistungen sind ein Werkzeug, um dem Arbeitnehmer mehr Geld zu geben (Foto: fauxels/Pexels).
Die vermögenswirksamen Leistungen sind ein Werkzeug, um dem Arbeitnehmer mehr Geld zu geben (Foto: fauxels/Pexels).

Wie wird die Arbeitnehmersparzulage beantragt?

Die Arbeitnehmersparzulage lässt sich über die Einkommenssteuererklärung beantragen. In dieser muss der entsprechende Hinweis („Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage“) angekreuzt und die erforderliche Anlage VL ausgefüllt werden. Die erforderliche Eintragung des Antragstellers und gegebenenfalls des Partners findet in Zeilen 42 statt.

Wichtig: Fehlt die „Bescheinigung zu VL“ in der Steuererklärung, kann das Finanzamt den Antrag nicht berücksichtigen. Dieses Dokument stellt das Kreditinstitut bereit, mit dem der Arbeitgeber zusammenarbeitet, um vermögenswirksame Leistungen anzusparen. In der Regel bekommt er die Bescheinigung am Ende eines jeden Jahres automatisch zugestellt. Hat der Arbeitnehmer nicht daran gedacht, die Arbeitnehmersparzulage zu beantragen, kann er dies bis zu vier Jahre nach Ende eines Kalenderjahres nachholen.

Wie hoch ist die Förderung für VL-Sparer?

Die Höhe der Förderung hängt sehr davon ab, für welche vermögenswirksamen Leistungen sich der Arbeitnehmer entschieden hat. Bekannt ist jedoch der Höchstbetrag, den er jährlich für die VL erhalten kann, nämlich 123 Euro. Diese Summe ergibt sich aus den Sparzulagen, die im Jahr maximal möglich sind: 80 Euro für Anlageprodukte wie Aktienfonds beziehungsweise 43 Euro für einen Bausparvertrag.

Fließt das Geld in Aktienfonds, gewährt der Staat dem Arbeitnehmer die Möglichkeit, bis zu 20 Prozent seiner im Jahr eingezahlten Summe zu erhalten. Die Voraussetzung ist, dass diese 400 Euro nicht überschreiten. Immerhin neun Prozent der VWL bekommen Bausparer, wenn diese nicht über 470 Euro im Jahr liegen.

Wann erhalten Arbeitnehmer die Förderung?

Arbeitnehmer müssen einiges an Geduld aufbringen, bis sie auf das Geld zugreifen können. Denn diese erhalten die Sparzulage erst nach Ende der Anlagezeiträume vom Staat. Für die angesparten Gelder gelten die entsprechenden Sperr- und Wartefristen. Der positive Nebeneffekt des unflexiblen Zugriffs ist, dass der angesparte Betrag mit der Zeit beträchtlich anwachsen kann. Nach sechs Jahren könnten es bis zu 738 Euro sein, wenn die Sparzulage voll ausgeschöpft wird. Die Auszahlung hängt unter anderem davon ab, dass der Arbeitnehmer über die Anlage unschädlich verfügt. Das bedeutet, dass er keine der relevanten Fristen verletzt hat. Im entgegengesetzten Fall sperrt das Finanzamt die Auszahlung der Sparzulage. Nach dem Ende des Anlagezeitraums ruht das Geld noch ein Jahr, bevor es der Arbeitnehmer erhält.

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Jens

Ich bin kein Finanzwirt und kein Steuerberater oder Anlageberater. Aber Ich bin der festen Überzeugung, dass sich jeder um seine Finanzen selbst kümmern sollte, denn die meisten Finanzberater haben ein Eigeninteresse und beraten nicht unabhängig.

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