Treuhandkonto und Anderkonto: Verwaltung fremden Vermögens


Ein Treuhandkonto und die speziellere Form, das Anderkonto, stellen einen unabhängigen und zuverlässigen Verwahrungsort für bestimmte Summen Geld dar, der für den Zahlenden und den Empfänger der Zahlung Sicherheit gibt. Durch die Verwaltung über Treuhandkonten bzw. über ein Anderkonto gehen beispielsweise Zahlungen beim Hauskauf, Gelder in einem Rechtsstreit oder steuerliche Zahlungen. Neben Notar, Rechtsanwalt und Steuerberater können aber noch andere Berufsgruppen sowie auch Privatpersonen ein Treuhandkonto eröffnen. Alles das, was es zu den Themen Treuhandkonto und Anderkonto zu wissen gibt, finden Sie hier.

Treuhandkonto, Anderkonto, Notaranderkonto
Geht es um eine große Summe? Kaufen oder verkaufen Sie ein Haus? Dann ist die Abwicklung der Finanzen über ein Treuhand- bzw. Anderkonto anzuraten.

Was ist ein Treuhandkonto, was ein Anderkonto?

Bei einem Treuhandkonto kann es sich um ein ganz reguläres Konto in Form eines Giro- oder Sparkontos handeln, das bei einer Bank eröffnet und geführt wird. Der Kontoinhaber verwendet dieses Konto allerdings weder privat noch geschäftlich für sich, sondern nimmt Zahlungen von Dritten für die Auszahlung an Dritte an. Dabei dient der Kontoinhaber als prüfende und absichernde Instanz.

Beispielsweise ein Notar kann die Zahlung für ein Haus auf dem Treuhand- bzw. Anderkonto entgegennehmen und nach Eingangsprüfung dem Verkäufer die Vollständigkeit der Summe gewährleisten. Dann wird der Verkauf der Immobilie abgeschlossen, was die Absicherung für den Käufer darstellt. Ist der Kaufvertrag von allen unterzeichnet, bekommt der Verkäufer sein Geld.

Bei den einzelnen Treuhandkonten gibt es allerdings Unterschiede bzw. Teilmengen, aus welchen auch der Begriff des Anderkontos hervorgeht:

  • Treuhandkonto: Ein wie oben beschriebenes Konto, das von Privat und Unternehmen eröffnet und zur Verwaltung der Zahlungen von und an Dritte geführt wird.
  • Anderkonto: Anderkonten bezeichnet man als solche, wenn bestimmte Berufsgruppen diese Treuhandkonten nutzen. Informationen zu den einzelnen Gruppen bekommen Sie folgend.

Bei diesen Berufsgruppen ist es ein Anderkonto

  • Notare (dann als Notaranderkonto bezeichnet)
  • Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
  • Rechtsanwälte bzw. Anwaltskanzleien

Diese Finanzverwalter führen ein Treuhandkonto

  • Zwangsverwalter
  • Insolvenzverwalter
  • Testamentsvollstrecker
  • Privatpersonen

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Verwendung von Treuhandkonten

Den Zweck des Notaranderkontos haben wir bereits weiter oben dargelegt. Ähnliche finanzielle und leistungstechnische Sicherheiten geben auch andere Treuhänder, welche ein solches Konto führen. So kann ein Rechtsanwalt Zahlungen der einen Seite annehmen und sie der anderen auszahlen, wenn diese ihren Teil der vereinbarten Abmachung erfüllt hat. Im Falle der Testamentsvollstreckung kommt noch ein weiterer Zweck hinzu: der Schutz von minderjährigen Erben, deren finanzielles Erbe bis zu deren Volljährigkeit verwaltet bzw. verwahrt werden kann.

Ein Insolvenzverwalter kann bei Insolvenz der einen Seite mögliche Zahlungen an die andere Seite vermitteln. Weil er die Finanzen verwaltet, kommt es auch nicht zur Veruntreuung durch die insolvente Seite – das gibt den Gläubigern Sicherheit. Privat geführte Treuhandkonten können bei der Bank für einen (evtl. nicht eingetragenen) Verein, Club oder ähnliches eröffnet werden.

Gibt es eine Treuhänder-Pflicht?

Theoretisch könnten Zahlender und Zahlungsempfänger bei verschiedenen Geschäften, so auch beim Hauskauf, das Geld direkt von der Bank des einen zur Bank des anderen übertragen. Dadurch ergibt sich aber ein Risiko, ebenfalls für beide. Deshalb wird es bei solch hohen Summen eher angeraten, den Kauf über das Konto des Treuhänders abzuwickeln. Wer dementgegen einen minderjährigen Erben bestimmt und dessen Nutzungsmöglichkeit am Erbe sichern möchte, sollte ebenfalls das entsprechende Konto des Testamentsvollstreckers bedienen.

Kurzum: Eine Pflicht besteht nicht, bei Rechtsgeschäften und hohen Summen ist das entsprechende Vermögen in der Treuhand aber am besten aufgehoben.

Konto eröffnen und Geld verwalten

Sind Sie in der Situation, ein Vermögen verwalten zu müssen, dann können Sie bei der Bank Ihrer Wahl ein Konto (Girokonto, Sparkonto, etc.) als treuhändisches Konto eröffnen. Für die Eröffnung des Treuhandkontos gibt es keine besonderen Regelungen bzw. Voraussetzungen. Anders als bei einem Kredit, bei dem Sie ja aktiv Geld leihen, sind Bonität, die eine oder andere offene Rechnung bzw. ein negativer Schufa-Eintrag nicht wichtig. Geld im Namen Dritter zu verwalten ist also gar nicht schwer.

Hinweis: Sollten Sie nicht (nur) Ihres Berufsstandes wegen, sondern privat im Namen anderer Vermögen, Rechte und Pflichten verwalten, dann halten Sie die entsprechenden Sachverhalte, Rechte und Pflichten in einem Vertrag fest. Treugeber, Treunehmer und Sie als Treuhänder sollten umfassend abgesichert sein, falls eine oder mehrere Seiten sich nicht an die entsprechende Abmachung halten.

Offene und verdeckte Treuhandkonten

Kommen wir zurück zur professionellen Verwendung von Ander- und Treuhandkonto. Ein Treuhand- oder Anderkonto kann offen oder verdeckt zum Einsatz kommen. Offene Treuhandkonten / Anderkonten zeigen bei Finanztransaktionen nicht nur den Namen bzw. das Unternehmen des Kontoführenden, sondern noch einen Zusatz, der den treuhändischen Charakter des Kontos offenbart. Verdeckte Konten zeigen diesen Zusatz nach dem Namen nicht auf. Ein Beispiel für die Sinnhaftigkeit von offenen Anderkonten zeigt der Name des Klienten bei Auszahlungen seitens Rechtsanwälten oder Steuerberatern (Beispiel: Anwalt Nachname, Treuhandkonto Klientenname).

Vorteile und Nachteile eines Treuhandkontos

Hier einmal kurz und knapp die Vorteile und Nachteile von Treuhandkontos zusammengefasst:

Vorteile

  • Sicherheit für Klienten, Verkäufer, Käufer u. ä.
  • Drittpartei (Treuhänder) versichert vollen Eingang der vereinbarten Summe und klärt gleichzeitig die Leistungserbringung vor der Auszahlung
  • Drittpartei (Treuhänder) ist unparteiisch und auf das Recht von Treugeber und Treunehmer bedacht
  • Für den Käufer ist ein vorzeitiger Erhalt / eine vorzeitige Überschreibung der Sache möglich, auch wenn die Rechnung noch nicht beglichen, also die Zahlung noch nicht beim Verkäufer eingegangen ist
  • Bei Anderkonten und anderen von professionellen Treuhändern geführten Konten kann man sich auf das Wissen und die Professionalität des Inhabers verlassen
  • Manchmal (wird beispielsweise ein Mietkautionskonto als Giro- oder Sparkonto geführt) kann das verwahrte Geld Zinsen abwerfen

Nachteile

  • Für Inhaber fallen je nach Bank und Konto Kosten für Eröffnung / Nutzung an
  • (Sehr geringes) Risiko der Veruntreuung

Veruntreuung – ein geringes Risiko

Dass ein Notar das Anderkonto plündert, der Insolvenzverwalter die liquide Insolvenzmasse einsackt oder der Rechtsanwalt fremde Gelder veruntreut, das ist so gut wie ausgeschlossen. Selbst wenn das Anderkonto-Guthaben den Kaufpreis einer Luxusvilla aufzeigt, wird kein berufsbedingter Inhaber des Anderkonto selbiges plündern. Denn dies hätte nicht nur national, sondern im Fahndungsfall international einen Haftbefehl zur Folge. Notaren, Anwälten, Finanzberatern und so weiter kann man als Treuhänder also vertrauen. Sie handeln in der Rolle des Treuhänders verantwortlich und dem geltenden Recht entsprechend.

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Fazit

Gilt es, eine besondere Rechnung zu begleichen – bei einem Hauskauf, einem Rechtsstreit, im Hinblick auf Steuern, etc. – dann kann sich ein Treuhandkonto bzw. Anderkonto von Notar, Rechtsanwalt und Co. lohnen. Auch im Falle der Insolvenz sind Sicherheiten und die Seriosität gewahrt. In diesen Fällen sowie wenn ein Privater als Treuhänder handelt, sind Verträge zur Festlegung der Rahmenbedingungen aufzusetzen. Besondere Prüfungen oder Voraussetzungen zur Eröffnung eines solchen Kontos gibt es nicht; bei einigen Banken sind lediglich Eröffnungs- und / oder Kontoführungsgebühren zu beachten.

Jens

Ich bin kein Finanzwirt und kein Steuerberater oder Anlageberater. Aber Ich bin der festen Überzeugung, dass sich jeder um seine Finanzen selbst kümmern sollte, denn die meisten Finanzberater haben ein Eigeninteresse und beraten nicht unabhängig.

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