Der Schuldenbereinigungsplan – Plan für die Schuldenbereinigung


Der Schuldenbereinigungsplan stellt ein Angebot an Gläubiger dar, gegenüber denen offene Schulden bestehen, welche aber nicht in geplanter Form abgezahlt werden können. Der Plan für die Schuldenbereinigung kann erstellt werden, wenn alle Verbindlichkeiten und das genaue Einkommen bekannt sind. Das Ziel ist dabei nicht nur das geregelte Abbezahlen von Schulden, sondern vor allem das außergerichtliche Abwehren einer Privatinsolvenz. Im Folgenden konzentrieren wir uns auf den Fall für private Schuldnerinnen und Schuldner. Wir erklären, wie Sie Gläubigern den Plan präsentieren und wann eine Schuldnerberatung herangezogen werden sollte.

Unsere Schritt für Schritt Anleitung für den Schuldenbereinigungsplan hilft Ihnen, die Privatinsolvenz durch eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern zu umgehen. Der Plan für die Schuldenbereinigung ist für Schuldner und Schuldnerinnen ein guter Weg zur Zahlung der Schulden ohne Insolvenz – aber Abhängig von der Gläubiger-Zustimmung.
Unsere Schritt für Schritt Anleitung für den Schuldenbereinigungsplan hilft Ihnen, die Privatinsolvenz durch eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern zu umgehen. Der Plan für die Schuldenbereinigung ist für Schuldner und Schuldnerinnen ein guter Weg zur Zahlung der Schulden ohne Insolvenz – aber Abhängig von der Gläubiger-Zustimmung.

Einen Schuldenbereinigungsplan schreiben: Wann und warum?

Schaffen Sie es nicht mehr, die Forderungen von Gläubigern zu bezahlen, dann sollten Sie dringend die aufkommenden Schulden und Ihre Einnahmen / das Einkommen gegenüberstellen. Passiert dies eher früher als später, dann haben Sie die besten Chancen, einer Privatinsolvenz zu entgehen. Lassen Sie also keinen großen Schuldenberg aufkommen. Merken Sie, dass Sie als Schuldner / Schuldnerin den Gläubigern gegenüber nicht genug zahlen können, bereiten Sie einen Schuldenbereinigungsplan vor.

Dieser ist Ihr Angebot an Gläubiger, einen anderen Zahlungsplan bzw. Zahlungsrhythmus zu verfolgen. Das bedeutet für Sie eine finanzielle und psychische Entlastung – und nicht zuletzt einen außergerichtlichen Weg um die Privatinsolvenz herum. Jedoch ist wichtig, dass das Angebot einhaltbar ist. Sie können nicht unbegrenzt oft eine neue Idee für die Zahlung der Schulden einreichen. Der Schuldenbereinigungsplan muss also nicht nur kurzfristig, sondern auch auf lange Sicht eine Lösung darstellen können.

1. Schritt zum Schuldenbereinigungsplan: Schulden kennen und ordnen

Wie viele Gläubiger haben Sie und welche Beträge schulden Sie den einzelnen Personen und / oder Unternehmen? Schauen Sie alle Unterlagen, Rechnungen, Mahnungen und andere Aufzeichnungen zum Thema durch. Ordnen Sie alles nach dem jeweiligen Gläubiger und beziffern Sie die gestellten Forderungen so genau wie möglich. Ist Ihnen das nicht möglich, lassen Sie sich von Freunden, Freundinnen, der Familie, einer Anwältin oder einem Anwalt bzw. von der Schuldnerberatung helfen.

Fehlen Unterlagen oder ist es aus anderen Gründen nicht möglich, die genauen Gläubiger-Forderungen aufzulisten, dann fragen Sie bei den Gläubigern direkt an. Fragen Sie nach einer aktuellen Forderungsaufstellung. Sie können dabei auch schon darauf hinweisen, dass Sie an einem Schuldenbereinigungsplan arbeiten. Das zeigt Ihr Engagement und Sie können damit auch schon einmal die Bereitschaft der Gläubiger abklopfen, sich auf das Planungspapier einzulassen.

2. Schritt zum Schuldenbereinigungsplan: Einnahmen auflisten und gegen rechnen

Für den außergerichtlichen Plan zur finanziellen Einigung zwischen Schuldnern / Schuldnerinnen und den Forderungen stellenden Unternehmen müssen nicht nur selbige aufgelistet werden. Auch müssen Sie wissen, wie viel Geld Sie eigentlich pro Monat zur Begleichung der Schulden übrig haben. Wie hoch ist das Einkommen und wie welche Fixkosten (Miete, Versicherung, Auto- oder Fahrschein-Kosten, Essen und Trinken, etc.) zahlen Sie davon? Welchen Puffer für Unvorhergesehenes sollten Sie einplanen?

Konnten Sie diese Fragen alleine, mit Anwalt oder Anwältin respektive mit der Schuldnerberatung klären, dann kennen Sie am Ende den Betrag, den Sie zur Entschuldung zahlen können. Wie viele Monate oder Jahre müssen Sie ihn zahlen, damit die Schulden gedeckt sind? Wann sind Sie nicht mehr Schuldner oder Schuldnerin? Das gilt es herauszufinden und schließlich im Schuldenbereinigungsplan festzuhalten. Selbiges stellt den dritten Schritt unserer Anleitung dar.

3. Schritt zum Schuldenbereinigungsplan: Plan für die Schuldenbereinigung schreiben

Um der Insolvenz zu entgehen, müssen Sie als Schuldner / Schuldnerin nun die ermittelten Zahlen in Verbindung bringen. Welcher Betrag steht als Forderung von Seiten der Gläubiger im Raum? Mit welchem Betrag können Sie diesem beikommen, und in welchem Rhythmus? Wann sollen die Schulden beglichen sein? Wenn Sie bei der Beantwortung dieser Fragen nicht zurecht kommen oder Ihnen die Formulierung schwer fällt, dann suchen Sie sich am besten Hilfe dafür.

Ob Anwältin bzw. Anwalt oder besser noch die Schuldnerberatung – Sie finden auf jeden Fall die richtige Hilfe, um die Insolvenz auf außergerichtlicher Art abzuwehren und eine Einigung ohne Insolvenz zu erfragen. Vor allem, wenn Sie nachweisen können, dass das geplante Einkommen sicher ist, weil Ihre Arbeitsstelle sicher ist, sind Gläubiger eher gewillt, ein Insolvenzverfahren zu umgehen. Der Erfolg für den Einigungsversuch ist also von mehreren Faktoren abhängig.

Gläubiger-Entscheidung: Annahme des Plans oder Privatinsolvenz

Nachdem Sie den Schuldenbereinigungsplan als außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern an selbige geschickt haben, warten Sie auf eine Antwort. Die Gläubiger werden Ihr Angebot für neue Zahlungshöhen, einen neuen Zahlungsrhythmus oder für eine Umschuldung durchsehen und sich dann bei Ihnen melden – im Idealfall mit einer Zustimmung. Zur Zustimmung können aber auch Anpassungen gehören, die eventuell verhandelt werden müssen. Auf jeden Fall ist die Zustimmung zum Schuldenbereinigungsplan eine gute Sache.

Gibt es eine Ablehnung des Schuldenbereinigungsplans, dann sollten Sie vor weiteren Versuchen nicht zurückschrecken. Fragen Sie genau nach, warum Ihre Vorschläge abgelehnt wurden. Gibt es schließlich keine Einigung und werden die Forderungen weiterhin unverändert gestellt, müssen Sie mit einem Insolvenzverfahren nach geltendem Insolvenzrecht rechnen. Das Verfahren für die Privatinsolvenz kann aber dazu führen, dass Teile der Schulden letztlich erlassen werden. Lassen Sie sich von einer Fachstelle zum Insolvenzrecht beraten.

Hier weiterlesen: Was bedeuten Wohlverhaltensphase und Restschuldbefreiung?

Jens

Ich bin kein Finanzwirt und kein Steuerberater oder Anlageberater. Aber Ich bin der festen Überzeugung, dass sich jeder um seine Finanzen selbst kümmern sollte, denn die meisten Finanzberater haben ein Eigeninteresse und beraten nicht unabhängig.

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