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Sterbegeldversicherung im Vergleich
Welche Sterbeversicherung bzw. welche Sterbegeldversicherung ist die richtige für Sie? Mit unserem einfachen Sterbegeldrechner finden Sie es heraus. Wählen Sie einfach aus den beiden Menüs Ihr aktuelles Alter sowie die gewünschte Versicherungssumme. Klicken Sie dann auf „Anbieter vergleichen“ – und schon erhalten Sie unverbindlich sowie ohne Angabe von weiteren, persönlichen Daten eine Auswahl der besten Anbieter für die Sterbegeldversicherung.
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Wo eine Sterbeversicherung abschließen?
Bei welchem Anbieter Sie letztlich eine Versicherung für den Sterbefall abschließen, das entscheiden Sie selbst. Sie können den obigen Rechner dazu gern mit unterschiedlichen Versicherungssummen ausprobieren, um das beste, attraktivste oder günstigste Angebot zu erhalten. Bei den einzelnen Versicherern von ERGO und Solidar über Monuta und IDEAL hin zu Barmenia und HanseMerkur finden Sie zudem unterschiedliche Konditionen, Angaben für die Wartezeit, das Alter, bis zu dem die Beitragszahlung gilt, und Angaben zur Überschussbeteiligung im Leistungsfall. Das alles sind Ihnen zu viele Informationen? Wir haben Ihnen einige Fachbegriffe im Folgenden definiert und für Sie häufige Fragen mit Antworten versehen!
Was bringt eine Sterbegeldversicherung?
Was bringt eine Sterbeversicherung bzw. Sterbegeldversicherung eigentlich? Das ist die wichtigste Frage, die Sie sich vielleicht gerade stellen. Eine Sterbeversicherung ist sinnvoll, wenn Sie Geld für den Todesfall zurücklegen wollen. Das so bei der Versicherung zurückgelegte und von ihr verzinste Geld sorgt dafür, dass die Hinterbliebenen eine angemessene Beerdigung sowie weitere Kosten, die mit dem Ableben verbunden sind, bezahlen können. Denn Bestatter, Sarg, Beisetzung, Behördengänge und andere Maßnahmen sowie Dienstleistung summieren sich häufig im mittleren oder gar hohen vierstelligen Euro-Bereich. Eine Sterbegeldversicherung ist sinnvoll, weil sie der Familie die Möglichkeit gibt, den Todesfall finanziell sicher zu bearbeiten.
Was bedeutet die Wartezeit – gibt es Ausnahmen?
So ziemlich jede Versicherung für den Sterbefall bringt eine Wartezeit mit sich, in der die Auszahlung der Versicherungssumme nicht bzw. nur in Höhe der bisherigen Einzahlungen gewährt wird. Das soll dem Versicherungsbetrug vorbeugen. Die Wartezeiten der einzelnen Versicherer rangieren meist zwischen 6 und 36 Monate. In dieser Zeit gibt es allerdings eine fast überall bedachte Ausnahme, in deren Fall die Versicherungssumme schon vorab ausgezahlt werden kann: der Unfalltod. Kommt die / der Versicherte bei einem Unfall um, und sind weder (eine vorher bekannte) Krankheit oder Selbstmord der Grund für den Tod, dann greift die Versicherung.
Wie lange einzahlen – bis zu welchem Alter?
Auch das kann abhängig von der gewählten Versicherung für das Sterbegeld respektive vom vereinbarten, monatlichen Beitrag sein. Je nach Anbieter finden Sie maximale Einzahlungs-Alter von 65 über 75 bis 85 Jahre. Ist die Versicherungssumme kleiner oder zahlen Sie monatlich einen höheren Betrag, so ist der Endbetrag schneller erreicht. Das heißt, dass die Einzahlungsdauer kürzer bzw. das Maximalalter niedriger ist. Soll der Todesfall mit einer hohen Summe versichert sein oder wollen Sie monatlich nur einen kleinen Betrag zahlen, dann dauert es entsprechend länger und der Einzahlungszeitraum ist größer. Es kommt also auf den Einzelfall an.
Was bedeutet die Überschussbeteiligung im Leistungsfall?
Wie bei anderen Formen der Lebensversicherung, so versteht man auch hier die Überschussbeteiligung der Sterbeversicherung als Beteiligung des Versicherungsnehmers an den erwirtschafteten Gewinnen. Hat der Versicherer also ein hohes Gewinnaufkommen, durch Zinsen oder andere Einnahmen, dann kann dieser Mehrbetrag mit dem Versicherungsnehmer geteilt werden. Meist geschieht das nicht über einzelne Auszahlungen, sondern durch die Anrechnung auf Beitragszahlungen, sodass diese günstiger werden oder einzelne davon entfallen. Im Leistungsfall kann die Überschussbeteiligung bedeuten, dass für Beerdigung und weitere Kosten mehr Geld zur Verfügung steht.
Sterbegeld – Versicherung ohne Gesundheitsprüfung
Sie wollen sich für den Ernstfall oder das Alter ein gewisses Sterbegeld zurücklegen, dem Versicherungsunternehmen aber nicht alle gesundheitlichen Daten sowie die Krankheitsgeschichte mitteilen? Das ist bei den meisten Anbietern durchaus möglich. Beispielsweise bei ERGO gibt es nur zwei Gesundheitsfragen und keine umfangreiche Gesundheitsprüfung. Die Trauerfall-Vorsorge kann und muss also nicht daran scheitern, dass Sie schon einmal schwer krank waren, ein chronisches Leiden haben oder anderweitig medizinisch eine Behandlung nutzen / in Erwägung ziehen.
So finden Sie die beste Versicherung für Beerdigungskosten
Im obigen Rechner finden Sie verschiedene Angebote für die Versicherung der Beerdigungskosten. Diese Trauerfall-Vorsorge unterschiedlicher Anbieter sichert Ihre Familie bzw. die im Ernstfall hinterbliebenen Freunde und Bekannten gegen eine unverhoffte Mehrausgabe im Haushalt ab. Denn oft hat man noch nicht einmal genug Geld für die eigene Beerdigung auf der hohen Kante. Der Tod im Alter bzw. der Unfalltod eines Verwandten oder Freundes ist daher nicht nur traurig, sondern kann auch finanziell zu Sorgen führen. Deshalb nutzen Sie einfach unseren praktischen Rechner, suchen das passende, günstige Angebot heraus und sorgen ganz einfach vor.
Was tun im Todesfall – wie wird das Geld beantragt?
Für den Fall eines Todes ist es natürlich auch wichtig zu wissen, wie man die Auszahlung beantragen kann, um die Sterbegeldversicherung effektiv als Beerdigungsvorsorge zu nutzen. Die Sterbegeldversicherung Auszahlung wird beantragt, indem das Versicherungsunternehmen so schnell wie möglich – am besten schriftlich per E-Mail – über den Todesfall unterrichtet wird. Einzureichen sind nicht nur Kundennummer und eigene Angaben zum Tod des Versicherten, sondern auch Sterbeurkunde und die Bescheinigung über die Todesursache. Weitere Unterlagen werden nötig, wenn der Tod durch Krankheit oder einen Unfall eingetreten ist. Die Benachrichtigung für den vollen Erhalt vom Beerdigungsgeld muss meist zwischen 24 Stunden und 30 Tagen eingehen. Bei aller Trauer gilt es, dies zu beachten.
Gibt es noch Sterbegeld vom Staat?
Das Sterbegeld vom Staat gibt es seit 2004 nicht mehr für jeden Bürger der Bundesrepublik Deutschland. Für das Sterben, den Todesfall und vor allem die teure Bestattung sollte man also privat vorsorgen. Nur einige Gruppen bekommen staatliches Sterbegeld bzw. in bestimmten Fällen gibt es Zuschüsse für Beerdigung und Kosten vom Staat. Und zwar in diesen Fällen:
- Der Tote ist Opfer von Arbeitsunfall oder Berufskrankheit
- Der Arbeitnehmer hat entsprechende Vertragsleistungen erhalten
- Der Verstorbene fällt unter das Bundesversorgungsgesetz (etwa als Kriegsopfer)
- Zudem gibt es staatliches Sterbegeld für Beamte von Bund und Länder
Sterbegeld von der Krankenversicherung – ist das möglich?
Auch das Sterbegeld von der Krankenkasse wurde im Rahmen der oben angesprochenen Rechtsänderung im Jahr 2004 abgeschafft. Gesetzliche und private Krankenkassen zahlen daher im Todesfall kein Bestattungsgeld mehr. Jedoch können gesetzliche und private Unfallversicherungen den Tod als Leistungsfall im Vertrag festgeschrieben haben. Schauen Sie dazu am besten in Ihre Police oder fragen Sie beim Versicherer nach. Sind Sie sich unsicher, nutzen Sie gern unseren Sterbegeldrechner und finden Sie so die passende Zusatzversicherung.
Sterbegeldversicherung: Anbieter unter der Lupe
Zum Abschluss bieten wir Ihnen noch eine kleine Übersicht über einige der in unserem Vergleichstool angebotenen Versicherer sowie deren Leistungen. Gibt es Gesundheitsfragen? Gibt es Angebote ohne Wartezeit? Wie lange muss ich einzahlen? Hier haben wir die wichtigsten Daten zusammengefasst. Bitte beachten: alle Angaben ohne Gewähr, Änderungen vorbehalten.
- ERGO: keine Gesundheitsprüfung, nur zwei Gesundheitsfragen, meist 36 Monate Wartezeit, teilweise bis 85
- Monuta: keine Gesundheitsprüfung, teilweise 0 Monate Wartezeit, je nach Tarif bis 85
- GE BE IN: keine umfangreiche Gesundheitsprüfung, meist keine Wartezeit, flex. Alter
- HDH: Je nach Alter und Versicherungssumme eigene Einzahlungszeiträume (bspw. 10 Jahre) wählbar, Wartezeiten können möglich sein
- Solidar: kein Gesundheitscheck, garantierte Leistung nach kurzer Wartezeit, Einmalzahlung statt Monatsbeträge möglich