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Private Krankenversicherung für Beamte im Vergleich
PKV ist nicht gleich PKV. Mit einem Vergleich finden Sie den besten Anbieter für Ihre Bedürfnisse.
Was und für wen ist die private Krankenversicherung?
Neben der gesetzlichen Krankenversicherung, bieten auch privatwirtschaftliche Versicherungsgesellschaften Krankenversicherungen an. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden diese Versicherungen – in Abgrenzung zu den öffentlich-rechtlichen Krankenkassen – als private Krankenkassen bezeichnet. Private Krankenversicherungen sind häufig für Beschäftigte im Beamtenverhältnis die erste Wahl, geht es um die Absicherung gesundheitlicher Risiken und um Fragen der Prävention.
Die PKV für Beamte
Die private Krankenversicherung für Beamte – kurz PKV für Beamte – ist eine private Krankenvollversicherung. Die Grundlage für einen entsprechenden Krankenversicherungsschutz bildet ein Vertrag, welcher zwischen einem Beamten oder von Beamtinnen und einem privaten Krankenversicherungsunternehmen geschlossen wird. Eine private Krankenversicherung für Angestellte im öffentlichen Dienst ist ebenso möglich. Anders als ein Beamter, muss ein Angestellter jedoch ein gewisses Mindestbruttoeinkommen, welches oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen muss, nachweisen. Bei einem Einkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze können Angestellte die Leistungen von privaten Krankenversicherungen nicht in Anspruch nehmen. Sie bleiben in diesem Fall in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert.
Im Jahr 2015 lag das vom Gesetzgeber festgelegte jährliche Mindestbruttoeinkommen bei 54.900 EUR. Dieser Betrag galt auch für Arbeiter sowie für freiberufliche Journalisten und Künstler. Ebenso wie bei Angestellten im öffentlichen Dienst, war auch hier ein Erreichen des Mindestbruttoeinkommens entscheidendes Kriterium, um von Krankenversicherungen aus der Privatwirtschaft aufgenommen zu werden. Neben Angestellten und dem allgemeinen Beamtenrecht unterliegenden Berufstätigen, können sich auch Richter, Selbständige und Freiberufler bei einer privaten Krankenkasse versichern.
Beihilfe statt Krankenversicherungspflicht
Für die Beamten und Beamtinnen in der Bundesrepublik Deutschland besteht keine Krankenversicherungspflicht. Sie müssen daher keinen Beitrag an eine der gesetzlichen Krankenkassen zahlen. Stattdessen erhält man als Beamter bzw. als Beamtenanwärter – neben der monatlichen Besoldung – von seinem Dienstherrn im medizinischen Versorgungsfall sogenannte Beihilfeleistungen.
So übernimmt etwa der Dienstherr in der Regel die Hälfte der beihilfefähigen Aufwendungen, die einem Beamten oder einem Beamtenanwärter durch den Besuch bei oder die Behandlung von einem Arzt bzw. Zahnarzt entstehen Kosten. Welche Leistungen im konkreten Fall seitens des Dienstherrn beihilfefähig sind, regeln mehrere verschiedene Beihilfeverordnungen von Bund und Ländern.
Die andere Hälfte der gesundheitsbedingten Aufwendungen sowie ggf. weitere entstehende medizinische Kosten, werden von Beamten und Beamtinnen für gewöhnlich durch den Abschluss einer privaten Krankenversicherung abgesichert. Die PKV für Beamte erhält dann einen monatlichen Beitrag vom Versicherungsnehmer.
Auch die Kinder sowie nicht gesetzlich versicherungspflichtige Ehepartner von Beamten erhalten so genannte Beihilfeleistungen, sofern deren Einkommen eine bestimmte Grenze nicht übersteigt.
Tarife vergleichen bei der Wahl einer PKV für Beamte
In Abhängigkeit von der Höhe der jeweiligen Beamtenbesoldung, wählen Versicherte im Beamtenverhältnis aus den unterschiedlichen Tarifen der PKV für Beamte den individuell passenden Versicherungsschutz aus.
Beginnend mit einem Basistarif, biete jede private Krankenversicherung für Beamte weiterführende Tarifmodelle mit einem abgestuften Umfang an Versicherungsleistungen an. Um einen optimalen Tarif zu finden, lohnt es sich in jedem Fall das Tarife vergleichen.
Da Beamten und Beamtinnen von ihrem Dienstherrn eine Beihilfe für ärztliche Leistungen gezahlt wird, schließen diese häufig keine Vollversicherung bei einer privaten Krankenversicherung ab. Oftmals werden im Rahmen einer sogenannten Teilversicherung nur bestimmte Anteile möglicher Krankheitskosten und -risiken abgesichert. Ein Tarifvergleich bei der Wahl einer privaten Krankenversicherung ermöglicht es, ein den individuellen Bedürfnissen und Ansprüchen entsprechendes Versicherungsangebot zu finden. Ausschlaggebend hierbei ist, worauf der Einzelne einen besonderen Wert legt.
Während ein Teil der Versicherten ein besonderes Augenmerk auf ausgesprochen günstige Tarife legt, ist für einen anderen Teil ein möglichst umfangreicher Versicherungsschutz mit einem weiten Spektrum an medizinischen und präventiven Leistungen wichtig. Und nicht selten soll nach den Wünschen vieler Versicherter beides zusammen gehen: Optimale Leistungen zu einem möglichst niedrigen Beitrag.
Durch einen entsprechenden Vergleich von Krankenversicherungsangeboten finden Berufstätige im Beamtenverhältnis ihr individuelles Angebot mit optimierten Leistungen zu einem kostengünstigen Versicherungsbeitrag. Darüber hinaus gibt das Tarife vergleichen auch Auskunft zu einer Vielzahl weiterführender Fragen, wie beispielsweise die nach bestehenden Altersrückstellungen bzw. einer Möglichkeit zu Krankenversicherung im Falle einer unerwartet eintretenden Dienstunfähigkeit.
Altersrückstellungen und Dienstunfähigkeit
Jede Beitragszahlung von Beamtinnen und Beamten an die private Krankenversicherung beinhaltet auch eine gesetzlich vorgeschriebene Altersrückstellung. Diese Altersrückstellung soll höheren Beiträgen bei den privaten Krankenversicherungen entgegen wirken, die im Alter entstehen können.
Bei einem Wechsel von einem Tarif in einen anderen Tarif innerhalb des gleichen Versicherungsunternehmens, können sich Versicherte eine bestehende Altersrückstellung vollständig anrechnen lassen. Beim Wechsel zu einer anderen privaten Krankenversicherung kann eine Altersrückstellung für gewöhnlich hingegen nur teilweise übertragen werden. Das Tarife vergleichen sollte daher stets auch den Blick auf bestehende Altersrückstellungen beinhalten. Denn ein zunächst günstig wirkender Tarif kann sich durchaus als weniger geeignet erweisen, wenn ggf. bereits bestehende Altersrückstellungen nicht in diesen mit übertragen werden können.
Auch die Frage einer möglichen Dienstunfähigkeit sollte beim Tarife vergleichen eine gewichtige Rolle spielen. Denn nicht jedes Beschäftigten- oder Beamtenverhältnis besteht bis zur regulären Pensionierung. Die Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen sollte dennoch im Rahmen bestehender Krankenversicherungen entsprechend abgesichert sein. Sowohl die private Krankenversicherung für Beamte als auch die private Krankenversicherung für Angestellte im öffentlichen Dienst bietet einen entsprechenden Tarif, um Angestellten sowie Beamtinnen und Beamten auch im Falle einer eintretenden Dienstunfähigkeit einen entsprechenden Krankenversicherungsschutz zu bieten.
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