Bonitätsprüfung für den Mietvertrag: Absicherung oder unnötige Kontrolle?


Die Bonitätsprüfung für den Mietvertrag ist bei vielen Vermietern Pflicht, was den potenziellen Mieter allerdings verwundern kann. Denn dieser geht meist mit der Sicherheit, dass er die Miete regelmäßig und rechtzeitig zahlen kann, zum Vermieter und fragt nach Besichtigungstermin und Mietvertrag. Wer vorher keinen Gedanken an die Bonitätsprüfung für den Mietvertrag verschwendet hat, den überrascht dieses Vorgehen oft. Was steckt da denn eigentlich dahinter; eine berechtigte Sorge der Vermieter oder eine unnötige Überwachung von Anfang an?

Will der Vermieter dem Mieter von Anfang an vertrauen, dann ist eine Bonitätsprüfung für den Mietvertrag samt Schufa und Selbstauskunft nicht selten. Bei guter Bonität ist das Mieten von Haus oder Wohnung kein Problem.
Will der Vermieter dem Mieter von Anfang an vertrauen, dann ist eine Bonitätsprüfung für den Mietvertrag samt Schufa und Selbstauskunft nicht selten. Bei guter Bonität ist das Mieten von Haus oder Wohnung kein Problem.

Bonitätsprüfung für den Mietvertrag: Schikane oder notwendig?

Vermieter geben einem Mieter die Mietsache, in diesem Fall also eine Wohnung, meist auf unbestimmte Zeit und ohne zwischendurch vorbeizuschauen. Dafür ist viel Vertrauen nötig, gerade wenn zuvor Erfahrungen mit Mietnomaden oder Messies gemacht werden mussten. Um zumindest die regelmäßigen und vollständig stattfindenden Mietzahlungen einschätzen zu können, gibt es die Bonitätsprüfung, die Vermieter durchführen können oder teils auch müssen. Dabei wird die Bonität des potenziellen Mieters anhand relevanter Daten gecheckt – nicht nur bei der Schufa, sondern auch bei speziellen Auskunfteien wie der DEMDA (Deutsche Mieter Datenbank GmbH & Co. KG). Wie bei einem Kredit ist aber die Schufa kein seltener Ansprechpartner.

Kurzum: Prüft der Vermieter die Bonität bevor ein Mietvertrag angeboten wird, dann ist das eine Maßnahme zur Absicherung und keine Schikane.

Daten per Selbstauskunft: Prüfung der Bonität von Mietern

Die Auskunft von Schufa, DEMDA und Co beinhaltet aber nicht die einzigen Informationen und Daten, die der Vermieter einholen kann. Besteht ein berechtigtes Interesse an weiteren Angaben und Sicherheiten, dann kann auch eine Selbstauskunft eingefordert werden. Mit diesem Bonitätscheck geben Mietinteressenten Auskunft über sich und einige persönliche / berufliche Verhältnisse. Aber nicht alles darf bei dieser vom Mietinteressenten zu erstellenden Auskunft (meist ein auszufüllendes Formular) abgefragt werden. Zur „Einholung von Selbstauskünften bei Mietinteressenten“ hat die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) einen umfangreichen Ratgeber mit zulässigen Anfragen und unzulässigen Bereichen parat. Sie finden den Dokumentdownload auf dieser Seite der BfDI.

Umfangreiche Ratgeber von seriösen Anlaufstellen

Im Dokument (PDF), das Sie auf der Seite der BfDI finden, wird viel Rechtssprache verwendet und etliche Gesetze bzw. Paragraphen werden erwähnt. Wenn Sie einen verständlichen und umfangreichen Ratgeber zur Bonitätsprüfung, zur Auskunft von Mietinteressenten an Vermieter und zur Kreditwürdigkeit (durch Schufa, etc.) suchen, dann raten wir an, bei Immobilienspezialisten wie Immowelt vorbeizuschauen. Die Artikel der Profis geben umfangreich, aber verständlich alle nötigen Punkte des Themas wieder und lassen keine Fragen offen. Es gibt, passend zum hiesigen Thema, dort auch einen Ratgeber zur Bonitätsprüfung für Mieter. In diesem werden auch Regelungen hinsichtlich der Schufa erklärt.

Fazit

Möchte ein Vermieter eine Wohnung oder ein Haus vermieten, dann sicher und nachhaltig. Bevor also ein Mietinteressent zum Mieter wird, können von ihm Daten abgefragt und die Bonität per Schufa und Co geprüft werden. Die Selbstauskunft ist überdies ein legitimes Mittel für die Erhebung entsprechender Daten. Der in Deutschland geltende Datenschutz muss natürlich beachtet werden. Sprechen alle Informationen für den potenziellen Mieter, stimmt der Vermieter dem Vermieten sowie dem Einzug zu. Der Mieter hat seine Bonität bewiesen und kann die neue Wohnung oder das neue Haus beziehen. Im Grunde sind damit alle zufrieden, auch wenn der Mietvorgang etwas verzögert stattfand und mit Papierarbeit einher ging 😉

Das Video wird dir auch gefallen

Jens

Ich bin kein Finanzwirt und kein Steuerberater oder Anlageberater. Aber Ich bin der festen Überzeugung, dass sich jeder um seine Finanzen selbst kümmern sollte, denn die meisten Finanzberater haben ein Eigeninteresse und beraten nicht unabhängig.

Neueste Beiträge