Rürup Rente im Vergleich

Rürup Rente im Vergleich

Altersarmut muss kein Thema sein, wenn Sie rechtzeitig und vollumfänglich vorsorgen. Und dafür ist es nie zu spät!

Die Basisrente als zusätzliche Altersvorsorge

Die private Altersvorsorge sollte heutzutage mit bedacht gewählt werden
Die private Altersvorsorge sollte heutzutage mit bedacht gewählt werden

Die Rürup Rente gehört wie die Riester Rente zur zweiten Säule der Altersvorsorge. Ihre offizielle, aber in der Umgangssprache ebenso wie in der Werbesprache der Versicherer selten verwendete Bezeichnung lautet Basisrente. Es ist ratsam, diese Form der Vorsorge durch eine zusätzliche private Rentenversicherung zu ergänzen. Förderfähig ist wahlweise eine konventionelle oder eine fondsgebundene Rentenversicherung ebenso wie ein Ruerup Fondssparplan. Ein Vergleich dieser Formen zeigt, dass der Ertrag bei den mit einem Fonds verbundenen Produkten oftmals besser als bei der klassischen Rentenversicherung ausfällt. Der Rentenrechner kann jedoch nur mit den garantierten Beträgen und mit bisherigen Erfahrungen arbeiten. Sollte der Versicherte zwischenzeitlich ALG II in Anspruch nehmen müssen, wird das Vermögen aus dem Rürup-Vertrag nicht angerechnet.

An welche Zielgruppe richtet sich die Rürup Rente?

Die Basisrente ist in erster Linie als Verbesserung der Altersvorsorge für die Personen gedacht, die keinen Zugang zur Riester Rente haben. Hierzu gehören alle nicht in der regulären Rentenversicherung versicherungspflichtigen Selbstständigen und Freiberufler einschließlich der Angehörigen der Berufsgruppen, für die eine berufsständische Versicherungspflicht besteht. Der Kreis der Selbstständigen und Freiberufler, der rentenversicherungspflichtig ist und somit einen eigenständigen Anspruch auf den Abschluss von Riester-Verträgen besitzt, beschränkt sich weitgehend auf die in der Künstlersozialkasse versicherungspflichtigen Kulturschaffenden. Eine gesetzliche Einschränkung des Berechtigtenkreises existiert bei Rürup-Rentenverträgen nicht, sodass prinzipiell jeder einen entsprechenden Vertrag abschließen kann. Sinnvoll ist das außer für Unternehmer und Freiberufler aufgrund der steuerlichen Vorteile auch für Angestellte mit stark überdurchschnittlichen Erwerbseinkünften.

 

Gibt es Alternativen zu Rürup-Verträgen?

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Verheiratete Unternehmer und Selbstständige haben in der Regel die Möglichkeit, einen Riester-Vertrag aufgrund des Status des Ehepartners abzuschließen. Des Weiteren können nicht versicherungspflichtige Personen auf freiwilliger Basis Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung einzahlen und auf diese Weise einen Rentenanspruch erwerben. Eine hohe private Rentenversicherung gewährleistet den Lebensstandard im Alter ebenfalls, ist aber nicht im selben Umfang wie die Basis-Rente begünstigt.

Zusatzversicherungen zur Rüruprente

Da die Rüruprente nicht vererbbar ist, verfallen die eingezahlten Beiträge beim Ableben des Versicherungsnehmers vor dem Rentenbeginn. Es gibt zwei Möglichkeiten, diesem vorzubeugen. Die erste Variante kommt nur für Verheiratete infrage und besteht in einer Zusatzvereinbarung, dass eine Hinterbliebenenrente ausgezahlt wird. Eine solche kann zwar auch an Kinder ausgezahlt werden, ist dann aber an den bestehenden Kindergeldanspruch gebunden. Die zweite Möglichkeit besteht in der Vereinbarung einer Beitragsrückerstattung, wobei auch der ohne Trauschein mit dem Versicherten zusammenlebende Partner oder eine beliebige andere Person als Begünstigter angegeben werden darf. Für den Fall eines Todes des Versicherten nach Beginn der Rentenzahlung kann eine Hinterbliebenenrente für den Ehepartner, nicht aber für den Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft vereinbart werden. Es ist jedoch möglich, anstelle der Hinterbliebenenrente eine Rentengarantiezeit mit einem beliebigen Begünstigen zu vereinbaren. In diesem Fall ist die Rüruprente flexibler als die Riesterrente. Bei angehenden Kunden ist das Bewusstsein für den Unterschied zwischen der Hinterbliebenenrente und der Rentengarantie oftmals nicht ausgeprägt. Eine weitere mögliche zusätzliche Absicherung betrifft die Berufsunfähigkeitsversicherung.

Einzahlungen und Auszahlungen der Basisrente

Die Einzahlungen in den Ruerup Fondssparplan beziehungsweise das für die künftige Zusatzrente gewählte Produkt erfolgen grundsätzlich monatlich. Es besteht die Möglichkeit, einen geringen Mindestbetrag zu vereinbaren und bei gutem Geschäftsergebnis Sonderzahlungen zu leisten. Ebenso besteht die Möglichkeit, mit der Versicherungsgesellschaft oder der Bank die Beitragsfreistellung zu vereinbaren. Höhere beziehungsweise niedrigere Beiträge wirken sich naturgemäß direkt auf die spätere Rentenhöhe aus. Das Renteneintrittsalter muss bei jetzt abgeschlossenen Verträgen mindestens 62 Jahre betragen, früher waren 60 Jahre möglich. Der Versicherte kann die Zahlungen somit früher als die staatliche Altersrente erhalten.

Alternative für Selbständige und Freiberufler
Alternative für Selbständige und Freiberufler

Bei vorzeitigem Rentenbeginn auch infolge einer Erwerbsminderung erfolgen Rentenzahlungen aus der Rüruprente jedoch erst nach dem Erreichen des Mindestalters für diese Rentenart. Viele Versicherungsnehmer, die auch Anspruch auf eine gesetzliche Altersrente besitzen, lassen die Rürup-Auszahlungen analog zum Renteneintrittsalter beginnen. In allen Fällen werden die Leistungen aus der Rürup Rente während des gesamten Lebens gezahlt. Die beste Rendite erzielt somit der Rentner, der möglichst alt wird. Diese Eigenschaft wohnt jedem echten Rentenpaket inne, bei dem die lebenslange Auszahlung vereinbart wurde. Bei der ergänzende privaten Rentenversicherung ist die Vereinbarung eines Kapitalverzehrs möglich, aber nur bedingt zielführend. Schließlich möchte ein Rentner dank der Rentenzahlungen während des gesamten Lebens über ein ausreichendes Einkommen verfügen.

Die Versteuerung der Rüruprente

In der Ansparphase sind die Rürup-Rentenbeiträge grundsätzlich als Sonderausgaben abzugsfähig und verringern somit die Steuerlast der Einkommensteuer. Der abziehbare Beitragsanteil lag 2005 bei sechzig Prozent und ist seitdem in Schritten von jährlich zwei Prozentpunkten angestiegen. Dieser Zuwachs der steuerlichen Abzugsfähigkeit wird so lange fortgesetzt, bis dass im Jahr 2025 einhundert Prozent des Beitrages erreicht sind. Zugleich sind bei der steuerlichen Abzugsfähigkeit Höchstbeträge zu beachten, die 2015 für Ledige 22 172 Euro und für gemeinsam veranlage Verheiratete 44 344 Euro betragen haben. Nicht abzugsfähig ist jedoch die eventuelle Zusatzprämie für die Beitragsrückerstattung im Todesfall. Bei den Auszahlungen im Rentenalter spiegelt die steuerliche Behandlung die Steuerfreistellung der Beiträge wider. Der Freibetrag wird jedoch einmalig beim Rentenbeginn festgesetzt, sodass alle späteren Rentensteigerungen vollumfänglich steuerpflichtig sind. Das trifft bei einem Beginn der Rürup-Rentenzahlungen ab dem Jahr 2040 ohnehin auf die gesamte Summe zu.

 

 

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